Baden-Badens Oberbürgermeister Späth soll wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden

Anzahl der arbeitsunfähigen Beamten in Baden-Württemberg steigt - Baden-Badens Oberbürgermeister Späth soll wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden
Dietmar Späth, der Oberbürgermeister von Baden-Baden, hat vorzeitig die Pensionierung wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit eines Beamten beantragt. Sein Fall folgt auf eine längere Krankschreibung und steht im Kontext eines generellen Anstiegs von Beamten, die aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gehen – insbesondere in Südwestdeutschland. Noch vor Weihnachten soll über seine Zukunft entschieden werden.
Späths Antrag auf vorzeitige Pensionierung fällt in eine Phase, in der die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Beamten in Baden-Württemberg weiter steigt. Allein in Baden-Württemberg schieden 2023 insgesamt 895 Personen aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst – nach 880 im Jahr 2022 und 810 im Jahr 2021. Die Ursachen reichen von Unfällen und schweren Erkrankungen bis hin zu Depressionen und Burnout.
Die Entscheidung des Stadtrats über Späths Pensionierung wird noch vor Jahresende erwartet. Sein Fall spiegelt die größeren Herausforderungen wider, vor denen kommunale Führungskräfte stehen – von gesundheitsbedingten Abgängen bis hin zu zunehmenden Bedrohungen. Das Ergebnis wird zeigen, ob er eine öffentliche Funktion behält oder sein Amt als Beamter endgültig verlässt.

Budmo in Wiesbaden - Ukrainischer Wein und eine Partnerschaft im Herzen
Budmo in Wiesbaden - Ukrainischer Wein und eine Partnerschaft im Herzen - Kamjanez-Podilsky schenkt aus - Wein, Geschichten und gelebte Solidarität.

Wie eine Frau aus dem Kanton Aargau in den Fokus der Nazis geriet
Lili Glarner plant zu reisen. Stattdessen verhaftet die Gestapo sie in Berlin und verdächtigt sie der Spionage.

Bauer pflanzt politischen XXL-Hinweis in Maisfeld - Mit diesen Zielen
Spargelbauer Joachim Arnegger ist politisch aktiv und probiert neue landwirtschaftliche Einkommensmodelle aus - mit einem Maislabyrinth.

Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Deckungsbeitrag zahlen
Die 6-Prozent-Deckungsbeitrag auf aufgelöstes § 6b-Vermögen ist verfassungsgemäß. So können Bauern auf die Entscheidung reagieren.