Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung für fehlende Chargendaten
Miriam WolfApotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung für fehlende Chargendaten
Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke in Westhofen, sieht sich mit Rückforderungsforderungen in Höhe von fast 10.000 Euro konfrontiert. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hatte die Forderungen im Februar 2025 erhoben – Grund sind fehlende chargenbezogene Patientendaten bei zwei teuren Medikamenten. Dayyoub hat bereits Widerspruch eingelegt und ist bereit, die Entscheidung notfalls gerichtlich anzufechten.
Betroffen sind zwei hochpreisige Arzneimittel: Imraldi 40 mg (Adalimumab) und Pemazyre 9 mg (Pemigatinib). Die SVLFG hatte Ende vergangenen Jahres über den Dienstleister Spektrum K zahlreiche Bescheide an rund 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz verschickt.
Nach deutschem Recht können Krankenkassen Kosten zurückfordern, wenn Apotheken bei elektronisch verordneten Medikamenten keine Chargennummern angeben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält diese Abzüge jedoch für rechtswidrig, da den Kassen kein finanzieller Schaden entstehe und die Arzneimittelsicherheit nicht beeinträchtigt werde.
Aktuell wird eine Muster-Widerspruchsbegründung für alle betroffenen Apotheken in der Region erarbeitet. Dayyoubs Fall ist Teil eines größeren Streits: Viele Apotheker stellen die Fairness und Rechtmäßigkeit des Rückforderungsverfahrens infrage.
Die strittige Summe für die Seebach-Apotheke beläuft sich auf knapp 10.000 Euro. Scheitert der Widerspruch, könnte der Fall vor Gericht landen. Derweil bestreitet der DAV weiterhin die Rechtmäßigkeit solcher Rückforderungen und argumentiert, sie belasteten Apotheken unangemessen.






