Apotheken bekommen mehr Zeit für Chargennummer-Pflicht bei E-Rezepten
Luisa BrandtApotheken bekommen mehr Zeit für Chargennummer-Pflicht bei E-Rezepten
Apotheken in Deutschland erhalten nun mehr Zeit, um die Chargennummer-Pflicht für E-Rezepte umzusetzen. Statt der tatsächlichen Chargennummer darf bis zum 31. Dezember 2026 der Platzhalter "STELLEN" verwendet werden. Dies geht aus einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, hervor.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Apotheken die Chargennummer bis zum 30. Juni 2025 durch "STELLEN" ersetzen durften. Da bis zum Stichtag jedoch keine technische Lösung verfügbar war, wurde die Übergangsregelung zunächst bis Ende 2025 verlängert. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte später, dass die Frist nun für das gesamte Jahr 2026 gelten soll.
Die Entscheidung folgte auf die Unterzeichnung der Ersten Änderung der Arzneimittel-Abrechnungsvereinbarung zum 1. Januar 2024. Demnach müssen Apotheken sicherstellen, dass der Platzhalter "STELLEN" in den Abgabebelegen exakt so geschrieben wird. Fehlt auf verschreibungspflichtigen Medikamenten mit Data-Matrix-Code entweder eine gültige Chargennummer oder der Platzhalter, können die Krankenkassen weiterhin Rückforderungen geltend machen.
Ziel der Verlängerung ist es, Unterbrechungen zu vermeiden, bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Bis dahin bleibt der Platzhalter für Blisterverpackungen gültig, bei denen die Chargennummer fehlt.
Die neue Frist gibt den Apotheken ein zusätzliches Jahr, um sich an die Anforderungen der E-Rezepte anzupassen. Die Krankenkassen behalten jedoch das Recht, Gelder zurückzufordern, wenn die Chargennummer auf den Rezepten nicht korrekt dokumentiert ist. Die Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband stellt sicher, dass der Platzhalter bis Ende 2026 gültig bleibt.






