Ann-Katrin Kaufhold prägt als neue Vizepräsidentin die Debatten um Judikative und Vielfalt
Ann-Katrin Kaufhold prägt als neue Vizepräsidentin die Debatten um Judikative und Vielfalt
Ann-Katrin Kaufhold hat ihr Amt als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts angetreten. Die Juristin hat bereits in zentralen Fragen Position bezogen – von der Unternehmenshaftung bis zur Bedeutung von Vielfalt in der Justiz. In jüngsten Stellungnahmen äußert sie sich auch zu laufenden Debatten über Rechtspersönlichkeit und Gewaltenteilung.
Erstmals auf sich aufmerksam machte Kaufhold 2023 mit ihrer Analyse zur persönlichen Haftung nach § 30 AktG. Ihr Argument, dass natürliche Personen bei Handeln als juristische Entitäten nicht pauschal haften sollten, prägt seitdem die deutsche Rechtsprechung. 2024 folgte der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Linie in mehreren Urteilen und bestätigte damit die strikte Trennung zwischen Individuen und Unternehmensstrukturen. Die akademische Diskussion, insbesondere in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 2025, kreist seither um verfassungsrechtliche Grenzen und die praktischen Herausforderungen bei der Durchsetzung solcher Abgrenzungen.
Wiederholt betont Kaufhold, dass die Entscheidungshoheit primär bei den Gesetzgebern und nicht bei den Gerichten liegen solle. Richter seien ihrer Auffassung nach lediglich für die Setzung Mindeststandards zuständig. Dieses Prinzip durchzieht auch ihre weitere Rechtsphilosophie, etwa ihr Interesse an der Rechtspersönlichkeit natürlicher Entitäten wie Flüsse – ein Thema, das sie für die wissenschaftliche Debatte als wertvoll erachtet.
Kritik musste Kaufhold hingegen einstecken, weil ihre Positionen teils falsch interpretiert wurden. Sie wehrt sich gegen den Vorwurf, ihre Habilitationsschrift zur systemischen Aufsicht ziele auf eine Schwächung der Gewaltenteilung ab. Ebenso distanziert sie sich von Verzerrungen ihrer Aussagen zu Klimaschutz und Verstaatlichungspolitik und wirft vor, ihre akademischen Standpunkte seien aus dem Kontext gerissen worden.
Über die Rechtsdogmatik hinaus setzt sie sich offen für mehr Diversität in der Justiz ein. Pluralismus stärke ihrer Meinung nach die richterliche Entscheidungsfindung, und unterschiedliche Perspektiven seien essenziell für ausgewogene Lösungen. Zwar gebe es Fortschritte, doch bleibe noch viel Raum für notwendige Vielfalt.
Kaufholds Amtsantritt fällt in eine Phase des Umbruchs in deutschen Rechtsdebatten – von Unternehmensverantwortung über verfassungsrechtliche Grenzen bis hin zu Diversität in der Justiz. Ihr Plädoyer für den Vorrang der Legislative, kombiniert mit ihrem Einsatz für breitere Repräsentation, gibt ihrem Wirken eine klare Richtung. Die künftigen Entscheidungen des Gerichts werden diese Prioritäten voraussichtlich in den kommenden Jahren widerspiegeln.
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