AfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Miriam WolfAfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat eine Wahlbeschwerde der rechtspopulistischen AfD zurückgewiesen. Die Partei hatte das Ergebnis der Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März angefochten und mögliche Unregelmäßigkeiten behauptet. Die Behörden wiesen die Einwände als unbegründet und nicht durch Beweise gestützt zurück.
Die AfD stützte ihre Beschwerde auf zwei zentrale Punkte. Zum einen verwies sie auf die deutliche Diskrepanz zwischen den Stimmen für ihre Kandidatin Christine Beyer, die an den Wahlurnen 54,1 Prozent erhielt, per Briefwahl jedoch nur 29,4 Prozent. Ihr Gegenkandidat von der CDU, Martin Heusler, kam dagegen auf 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen – im Vergleich zu 45,9 Prozent bei der Präsenzwahl.
Zum anderen hinterfragte die Partei, warum viele wahlberechtigte Bürger, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten. Der Kreiswahlleiter bezeichnete diese Bedenken jedoch als haltlose Vermutungen ohne Nachweis schwerwiegender Verstöße.
Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit Heuslers Sieg. Der CDU-Kandidat hatte die Wahl ursprünglich mit 51,5 Prozent der Stimmen gewonnen, während Beyer auf 48,5 Prozent kam.
Der AfD bleibt noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Mit dem Beschluss des Kreistags bleibt Heuslers Wahlsieg bestehen. Die Vorwürfe der AfD wurden mangels konkreter Belege abgewiesen. Weitere rechtliche Schritte müssten nun vor Gericht geklärt werden.






