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Zwei Personen kämpfen am Boden, umgeben von einem Zaun, mit Laternen und einem Gebäude im Hintergrund.

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

22. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die rechtspopulistische AfD verschärft ihren juristischen Feldzug gegen die sächsische Landesregierung. Im Mittelpunkt des Streits steht eine Einstufung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2022, der den Landesverband der Partei als „gesichert rechtsextrem“ klassifizierte. Die AfD fordert nun die Aufhebung dieser Entscheidung sowie die vollständige Veröffentlichung der zugrundeliegenden Bewertung.

Die Partei wirft den Behörden vor, sie unfair zu behandeln, und behauptet, ihre politische Rhetorik werde fälschlich als extremistisch interpretiert. Mit rechtlichen Schritten droht sie, falls ihre Forderungen nicht erfüllt werden.

Der Konflikt begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Der Landesvorsitzende Jörg Urban bezeichnete diese Bewertung damals als „rechtlich nicht haltbar“ und kündigte an, dagegen vor Gericht zu ziehen. Seitdem haben zwei Gerichte – das Verwaltungsgericht Dresden und das Oberverwaltungsgericht Bautzen – die Entscheidung der Behörde bestätigt.

Der AfD-Anwalt Joachim M. Keiler argumentiert, mehrdeutige politische Äußerungen müssten zugunsten der Meinungsfreiheit ausgelegt werden. Die Partei bestehe darauf, dass gängige Formulierungen – etwa Bezüge zu einer „internationalen Finanzelite“ – zu Unrecht als antisemitisch gebrandmarkt würden. Zudem kritisiert die AfD, dass der Verfassungsschutz die vollständige Einschätzung unter Verschluss hält, obwohl verfahrensrechtlich vorgesehen ist, dass der Partei in laufenden Prozessen Zugang zu relevanten Passagen gewährt wird. Während der sächsische AfD-Landesverband weiterhin als „gesichert rechtsextrem“ gilt, wurde die gesamte Regionalpartei offiziell nicht als „rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Klassifizierung trifft stattdessen auf die „Junge Alternative“ (JA) Sachsen zu, eine ehemalige AfD-Jugendorganisation, die sowohl vom Bundes- als auch vom Landesverfassungsschutz 2023 als extremistisch eingestuft wurde.

Das Innenministerium zeigt sich zurückhaltend und betont, die AfD habe im Rahmen der Verfahren alle notwendigen Informationen erhalten. Die Partei hingegen kündigt an, weiter zu klagen, sollte die Einstufung nicht zurückgenommen und der vollständige Bericht nicht veröffentlicht werden.

Der aktuelle juristische Vorstoß der AfD erfolgt nach wiederholten Niederlagen vor Gericht in Sachen Verfassungsschutz-Einstufung. Sollte die Klage weiterverfolgt werden, würde sich der Streit um die Frage ziehen, ob die Rhetorik der Partei in den Extremismus abdriftet. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die künftige Bewertung politischer Äußerungen durch die Sicherheitsbehörden haben.