AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht
AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht
Joachim Paul, Politiker der AfD, hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und beendete damit seine Bemühungen, eine frühere Entscheidung rückgängig zu machen. Seine Streichung von der Kandidatenliste hatte in den vergangenen Wochen eine Reihe von Klagen ausgelöst.
Anfang August hatte der Wahlausschuss Ludwigshafens Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Als Begründung führten die Verantwortlichen Bedenken an seiner Verfassungstreue an, gestützt auf Berichte des Verfassungsschutzes. Diese wiesen auf seine Kontakte zu rechtsextremen Gruppen hin.
Paul wehrte sich gegen die Entscheidung vor mehreren Gerichten. Zunächst reichte er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ein, der abgewiesen wurde. Auch seine anschließende Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht erklärte seine Verfassungsbeschwerde schließlich für unzulässig, da er keine ausreichenden Belege für eine Verletzung seiner Grundrechte vorgelegt habe. Mit dieser endgültigen Absage sind alle rechtlichen Wege für seine Teilnahme versperrt.
Obwohl die Aufsichtsbehörde die Gültigkeit der Wahl bestätigt hat, bleibt Paul eine letzte Möglichkeit. Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann er eine Wahlanfechtung beantragen. Über diesen Antrag würde das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entscheiden. Das Gericht müsste prüfen, ob sein Ausschluss das Wahlergebnis unzulässig beeinflusst hat. Im Erfolgsfall könnte dies zu einer Neuauszählung oder sogar Wiederholung der Wahl führen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt Pauls Bemühungen, doch noch an der Oberbürgermeisterwahl teilzunehmen, ein Ende. Sein verbleibender rechtlicher Weg besteht darin, das Wahlergebnis anzufechten – doch ein Erfolg würde voraussetzen, dass er nachweist, dass sein Ausschluss das Ergebnis verfälscht hat. Die Entscheidung hinge dann davon ab, ob das Gericht seine Streichung als verfassungsgemäß bewertet.
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