Zoll deckt Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung in Süddeutschland auf

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Eine Frau schaut in einen Spiegel in einem Schuhgeschäft, mit einem Tisch voller Schuhe und einem gelben Schuhständer in der Nähe.

Zoll deckt Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung in Süddeutschland auf

Überraschungskontrolle deckt Arbeitsrechtsverstöße in Süddeutschland auf

Bei einer unerwarteten Razzia haben Zollbeamte in mehreren Betrieben in Süddeutschland Verstöße gegen Arbeitsgesetze aufgedeckt. Am 11. April 2025 überprüfte ein Team der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sechs Friseursalons und Nagelstudios in vier Städten. Ziel der Aktion war es, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Sozialversicherungsvorschriften zu kontrollieren.

Die siebenköpfige Gruppe besuchte Betriebe in Singen, Schramberg, Oberndorf am Neckar und Tuttlingen. Im Fokus stand die Frage, ob Arbeitgeber den seit dem 1. Januar 2025 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlten. Zudem prüften die Beamten Unterlagen, um sicherzustellen, dass Sozialabgaben korrekt abgeführt und Löhne fair gezahlt wurden.

Bei den Kontrollen stellten die Prüfer fest, dass ein vietnamesischer Staatsbürger ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt war. In zwei weiteren Fällen gab es Hinweise auf Lohnbetrug, darunter die Unterschreitung des Mindestlohns sowie fehlende Lohnunterlagen. Die FKS sichert staatliche Einnahmen und schützt den fairen Wettbewerb, indem sie Arbeitsvorschriften durchsetzt. Öffentliche Unterlagen enthielten keine weiteren Angaben zur Führung des Einsatzes.

Die Ergebnisse zeigen, wie schwierig es nach wie vor ist, Arbeitsgesetze in kleinen Dienstleistungsbetrieben durchzusetzen. Verstöße wie illegale Beschäftigung oder Lohnunterzahlung können für Arbeitgeber empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Zollbehörden führen weiterhin solche Kontrollen durch, um legale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

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