Zoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei undeklarierter Einreise aus der Schweiz
Luisa BrandtZoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei undeklarierter Einreise aus der Schweiz
Zollbeamte des Hauptzollamts Singen haben Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro von einem Reisenden beschlagnahmt, der nach Deutschland einreiste. Der 43-jährige Mann aus dem Raum Stuttgart führte nicht deklarierte Waren mit sich, die den gesetzlichen Freigrenzen bei Weitem überstiegen.
Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende versucht hatte, Waren aus der Schweiz nach Deutschland zu bringen. Die Beamten entdeckten hochwertige Kleidung und eine Armbanduhr, deren Gesamtwert die zollfreie Freigrenze von 300 Euro für Nicht-EU-Waren um mehr als das Achtzigfache überschritt. Reisende ab 17 Jahren dürfen Waren bis zu diesem Wert zollfrei einführen.
Der Mann räumte ein, zollpflichtige Waren bei sich zu tragen, behauptete jedoch, am vorherigen Grenzübergang keine Zollbeamten gesehen zu haben. Trotz seiner Erklärung leiteten die Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Um seine Reise fortsetzen zu können, zahlte er vor Ort etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben.
Der Fall wurde nun an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung übergeben. Konkrete Zollsätze für Luxusgüter lagen nicht vor, da die Ermittlungen noch andauern.
Der Reisende durfte nach Begleichung der Abgaben seine Fahrt fortsetzen, muss jedoch mit möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Zollbeamten wiesen erneut auf die Pflicht hin, Waren über der Freigrenze zu deklarieren. Zu den beschlagnahmten Gegenständen zählten Kleidung und eine Uhr, die maßgeblich zur erheblichen Wertüberschreitung beitrugen.






