Vatikan verbietet Laienpredigten trotz Priestermangels in Deutschland
Der Vatikan hat einen Antrag der Deutschen Bischofskonferenz abgelehnt, Laien das Predigen während der Messe zu gestatten. Der Vorschlag zielte darauf ab, den Priestermangel und andere pastorale Herausforderungen zu bewältigen. Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, lehnte den Antrag in einer offiziellen schriftlichen Stellungnahme ab.
Die deutschen Bischöfe hatten um eine Sondererlaubnis ersucht, um in Ausnahmefällen Laienpredigten zu ermöglichen. Dieser Antrag entstand im Rahmen der Diskussionen des Synodalen Wegs, eines Reformprozesses in Deutschland, bei dem Laiengruppen eine stärkere Einbindung in liturgische Aufgaben fordern. Der Synodale Weg hatte vorgeschlagen, qualifizierten Laien zu gestatten, an Sonn- und Feiertagen die Predigt zu halten, wenn keine Priester verfügbar sind.
In seiner Antwort verwies Kardinal Roche auf das Kirchenrecht und die vatikane Instruktion Redemptionis Sacramentum von 2004. Darin wird betont, dass die Predigt ordentlichen Priestern oder Diakonen vorbehalten ist, da sie eng mit dem theologischen und liturgischen Wesen der Messe verbunden ist. Er präzisierte, dass diese Regelung nicht nur disziplinarischen, sondern auch lehrhaften Charakter habe.
Papst Franziskus hatte den Synodalen Weg bereits zuvor kritisiert und davor gewarnt, dass Ideologien den Heiligen Geist in kirchlichen Prozessen überlagern könnten. Unterdessen verurteilte der Katholische Deutsche Frauenbund (KDF) die Entscheidung des Vatikans und argumentierte, sie verhindere, dass Frauen in der Kirche bedeutende Rollen übernehmen könnten.
Die Ablehnung bedeutet, dass Laien in Deutschland während der Messe nicht predigen dürfen. Das Kirchenrecht erlaubt weiterhin Laienlesungen außerhalb der Predigt und der eucharistischen Feier. Die Entscheidung bestätigt die bestehende Regel, dass nur Priester oder Diakone die Predigt halten dürfen.
