15 March 2026, 20:13

US-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Argentinien-Verbrechen

Ein aufgeschlagenes Buch mit rotem Rand auf weißem Hintergrund, das den Text 'Gemeinsamer Beschluss des Zweiten Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika' zeigt.

US-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Argentinien-Verbrechen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Daimler AG, die deutsche Muttergesellschaft von Mercedes-Benz, nicht in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Die Entscheidung hing davon ab, ob die Verbindungen des Unternehmens zu dem Bundesstaat stark genug waren, um eine allgemeine Gerichtsbarkeit zu begründen. Dieser richtungsweisende Fall setzt nun strengere Maßstäbe dafür, wo Unternehmen in den USA verklagt werden können.

Der Rechtsstreit begann, als argentinische Bürger vor einem Gericht in Kalifornien Klagen gegen die Daimler AG einreichten. Sie warfen dem Unternehmen vor, in Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur in Argentinien verwickelt gewesen zu sein. Die zentrale Frage war, ob Daimlers Bezüge zu Kalifornien so umfangreich waren, dass das Unternehmen dort als "ansässig" gelten konnte, um den Prozess zu ermöglichen.

Der Oberste Gerichtshof wies das Argument zurück, dass allein das Absatzvolumen von Mercedes-Benz USA in Kalifornien die Gerichtsbarkeit rechtfertige. Stattdessen urteilte das Gericht, dass die Kontakte eines Unternehmens im Kontext seiner "gesamten Tätigkeit – bundesweit und weltweit" bewertet werden müssten. Daimler unterhält bedeutende Niederlassungen in anderen Bundesstaaten, darunter Georgia (Vertriebshauptsitz), Nevada (Verteilungszentrum) und Delaware (registrierter Vertreter). Angesichts dieser Verbindungen sowie der globalen Präsenz des Konzerns konnte Kalifornien keine allgemeine Gerichtsbarkeit über das Unternehmen beanspruchen.

Das Gericht setzte eine hohe Hürde für solche Fälle und stellte fest, dass ein Unternehmen "kontinuierliche und systematische" Bindungen zu einem Bundesstaat aufweisen muss, um dort als "im Wesentlichen ansässig" zu gelten. Als klare Beispiele nannte es lediglich den Gründungsstaat und den Hauptgeschäftssitz. Richterin Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch die Begründung und schlug vor, der Fall hätte einfacher auf Grundlage der "Angemessenheit" entschieden werden können.

Das Urteil schränkt die allgemeine persönliche Gerichtsbarkeit in den USA deutlich ein. Es erschwert künftig Klagen gegen ausländische Unternehmen vor US-Gerichten, wenn der streitige Sachverhalt keinen Bezug zum Forumstaat aufweist.

Die Entscheidung beendet die Klage der Geschädigten in Kalifornien und schafft einen Präzedenzfall für künftige Verfahren gegen multinational agierende Konzerne. Unternehmen müssen nun strengere Voraussetzungen erfüllen, bevor sie der allgemeinen Gerichtsbarkeit eines US-Bundesstaats unterliegen. Das Urteil unterstreicht, dass nur die engsten Bindungen – wie der Gründungsort oder der Hauptsitz – solche Klagen rechtfertigen können.

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