29 April 2026, 12:09

Terrassennutzungsgebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten bis zu 1.163 Euro zahlen müssen

Außensitzbereich des Deutschen Stuben Restaurants in Baden-Württemberg, Deutschland, mit Tischen unter Schirmen auf einem Kopfsteinpflasterstraßen, einige Menschen sitzen und stehen, und ein gelbes Gebäude mit Text darunter unter einem blauen und weißen Himmel.

Terrassennutzungsgebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten bis zu 1.163 Euro zahlen müssen

Eine neue Studie hat erhebliche Unterschiede bei den Terrassennutzungsgebühren aufgedeckt, die Kommunen in Deutschland erheben. Diese Abgaben, die Gaststätten für die Nutzung öffentlicher Flächen zahlen müssen, variieren von Stadt zu Stadt stark. Während einige Gemeinden gar keine Gebühren verlangen, erheben andere Kosten von über 1.000 Euro für eine standardmäßige Außengastronomie-Fläche.

Die Untersuchung verglich 24 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern. Als Modell diente ein 25 Quadratmeter großes Außenbereichs-Restaurant, das von Mai bis September an einer zentralen Innenstadtlage betrieben wird. Die durchschnittliche Gebühr für eine solche Fläche lag bei 328 Euro.

Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – erheben überhaupt keine Terrassennutzungsgebühren. Am anderen Ende der Skala liegt Wernigerode mit den höchsten Abgaben von 1.163 Euro. Dieser starke Anstieg folgte auf eine 2023 beschlossene Änderung, die die Nutzungsentgelte für öffentliche Flächen in der Altstadt erhöhte und einen Aufschlag für die Außengastronomie einführte.

Schönebeck verzeichnet mit 52 Euro die niedrigsten Gebühren, gefolgt von Zeitz mit 56 Euro. Weitere Städte mit vergleichsweise geringen Kosten sind Dessau-Roßlau (100 Euro), Bernburg und Naumburg (jeweils 125 Euro) sowie Weißenfels (128 Euro). Der Bund der Steuerzahler fordert die vollständige Abschaffung dieser Gebühren, da dies die Außengastronomie fördern und die Belebung der Innenstädte unterstützen würde.

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Die Studie zeigt zudem, dass die Einnahmen aus Terrassennutzungsgebühren nur einen minimalen Anteil an den Haushalten der Kommunen ausmachen. In den meisten Fällen liegen sie bei weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen.

Die Ergebnisse verdeutlichen, wie stark sich die Gebühren für Außengastronomie zwischen den Städten unterscheiden. Eine Abschaffung hätte kaum finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen, könnte aber Gastronomiebetrieben einen Aufschwung verschaffen. Der Bund der Steuerzahler setzt sich weiterhin für die Streichung dieser Abgaben ein, um die Außengastronomie zu stärken und die Innenstädte zu revitalisieren.

Quelle