06 June 2026, 18:07

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?

Eine hitzige Debatte über Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs wird die Justizministerkonferenz in Hamburg prägen. Das Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt, sieht sich mit Forderungen nach Reformen – oder sogar einer vollständigen Abschaffung – konfrontiert, die von Abgeordneten aller Parteien kommen.

Auslöser der Diskussion war ein Gerichtsurteil, das eine Person zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilte, weil sie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ (Lügner) bezeichnet hatte. Dieser Fall entfachte die Kritik am Gesetz neu, das nach Ansicht einiger die Meinungsfreiheit unzulässig einschränkt.

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Günter Krings (CDU) zeigt sich ambivalent: Zwar ist er offen für eine Streichung des Paragrafen 188, lehnt aber eine Milderung der Strafen für allgemeine Beleidigungen nach Paragraf 185 ab. Stattdessen schlägt er vor, verschärfte Strafen auf alle Beleidigungstatbestände auszuweiten. Seine Parteikollegin Constanze Geiert geht noch weiter und plädiert dafür, Paragraf 185 zu reformieren und Paragraf 188 entweder abzuschaffen oder stark einzugrenzen.

Auf der anderen Seite verteidigt Kathrin Wahlmann (SPD) die bestehende Regelung. Sie argumentiert, dass eine Streichung des Paragrafen 188 öffentliche Persönlichkeiten schutzlos zurücklassen würde. Carmen Wegge (SPD) pflichtet ihr bei und warnt, dass kommunale Mandatsträger und Bürgermeister – viele von ihnen ehrenamtlich tätig – bereits jetzt zunehmend Angriffen ausgesetzt seien. Ohne das Gesetz, so ihre Befürchtung, könnten sich diese Bedrohungen noch verschärfen.

Erik Marquardt von den Grünen vertritt eine vermittelnde Position: Er spricht sich für die Abschaffung von Paragraf 188 aus, betont aber, dass Politiker weiterhin vor Gewalt und konkreten Drohungen geschützt werden müssten.

Nun liegt es an der Justizministerkonferenz, diese gegensätzlichen Standpunkte abzuwägen. Eventuelle Änderungen des Gesetzes könnten die Behandlung von Beleidigungen gegen öffentliche Persönlichkeiten in Deutschland neu definieren. Das Ergebnis könnte zudem die größere Debatte über Meinungsfreiheit und den Schutz von Amtsträgern beeinflussen.

Quelle