Rechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren Deutschland überlastet
Luisa BrandtRechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren Deutschland überlastet
Rechtsexperte Helmut Frister kritisiert Deutschlands Umgang mit Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen deutschen Praxis, Schwarzfahren als Straftat zu behandeln. Dies belaste das Justizsystem unnötig, argumentiert er. Seine Äußerungen fallen in eine Phase andauernder Debatten über eine Reform des entsprechenden Gesetzes.
Frister wies darauf hin, dass jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies sei eine Verschwendung staatlicher Ressourcen, da solche Strafen keinerlei resozialisierenden Nutzen hätten. Das geltende Recht verstoße seiner Meinung nach gegen den Grundsatz, dass strafrechtliche Sanktionen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten.
Eine vollständige Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit lehnt Frister jedoch ab. Stattdessen schlägt er vor, strafrechtliche Konsequenzen auf schwere Fälle zu beschränken – etwa bei Schwarzfahren im Fernverkehr. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall solche Langstreckenfahrten.
Auch eine vollständige Streichung des § 265a des Strafgesetzbuchs lehnt Frister ab. Seiner Ansicht nach sollten nur besonders verwerfliche Handlungen – wie das gewaltsame Überwinden von Sperren – strafrechtlich verfolgt werden. Einfaches Schwarzfahren erfülle diese Schwelle nicht.
Sein Lösungsansatz sieht eine Gesetzesanpassung vor, um Gerichte und Gefängnisse zu entlasten. Ziel wäre es, Strafverfahren auf Fälle zu konzentrieren, in denen klar vorsätzliche Täuschung oder Betrug vorliegt. Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die rechtliche Belastung zu verringern, ohne auf Sanktionen bei schweren Verstößen zu verzichten.
Die Diskussion spiegelt eine grundsätzliche Debatte darüber wider, wie Deutschland mit Bagatelldelikten umgeht. Jede Änderung würde jedoch eine gesetzgeberische Initiative erfordern, um neu zu definieren, was als strafbares Schwarzfahren gilt.






