Niedersachsen reformiert Medikamentenversorgung für Arztpraxen durch neues Abkommen
Miriam WolfNiedersachsen reformiert Medikamentenversorgung für Arztpraxen durch neues Abkommen
Neues Abkommen in Niedersachsen soll Arzneimittel- und Impfstoffversorgung für Arztpraxen verbessern
Ein neues Abkommen in Niedersachsen zielt darauf ab, die Belieferung von Arztpraxen mit Medikamenten und Impfstoffen durch Apotheken zu optimieren. Die Vereinbarung, die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnet wurde, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie ersetzt veraltete, uneinheitliche Regelungen durch ein einheitliches und verlässliches System – und das in einer Zeit, in der die Region mit wirtschaftlichen Herausforderungen und einer sinkenden Anzahl an Apotheken konfrontiert ist.
Die bisherige, aus verschiedenen Einzelregelungen bestehende Struktur wäre eigentlich erst Ende 2025 ausgelaufen. Nach langen Verhandlungen einigten sich beide Seiten nun jedoch auf einen einheitlichen Vertrag, der für alle Krankenkassen gilt. Ein zentraler Punkt ist eine Friedenspflichtklausel, die sicherstellt, dass die Lieferungen ab dem Stichtag ohne Unterbrechungen erfolgen.
Nach den neuen Bedingungen erhalten Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald bestimmte vertragliche Ziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro an. Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an Praxen, zu denen neben Medikamenten und Impfstoffen auch Notfallmaterialien wie Verbandszeug zählen.
Das System ist darauf ausgelegt, modern und zuverlässig zu sein, und soll langjährige Probleme bei der Arzneimittelversorgung von Praxen lösen. Zwar ist unklar, wie viele Apotheken genau betroffen sind, doch Berichte verweisen auf einen rasanten Rückgang ihrer Zahl in ganz Niedersachsen.
Der neue Vertrag schließt Lücken der alten Regelungen und schafft ein stabiles Rahmenwerk für Apotheken und Ärzte. Die Vergütung für Impfstofflieferungen passt sich leistungsabhängig an, während die Friedenspflichtklausel für Kontinuität sorgt. Die Änderungen treten noch in diesem Monat in Kraft – mit dem Ziel, die Versorgung mit Behandlungs- und Notfallmitteln in der gesamten Region langfristig zu sichern.






