10 May 2026, 16:07

Neue Regeln: Kinder sollen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden

Ein altes Buch mit dem Titel "Die Regierung einer Frau oder, Wholom und angenehme Ratschläge für verheiratete Männer in einem Brief an einen Freund" ist auf einer Seite mit schwarzer Tinte aufgeschlagen.

Neue Regeln: Kinder sollen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden

Bundesjustizministerium will Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen

Das deutsche Bundesjustizministerium hat neue Regelungen vorgeschlagen, um Kinder vor häuslicher Gewalt zu bewahren. Nach dem Entwurf für die Reform könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Ziel der Initiative ist es, Richtern klarere Handlungsanweisungen in Fällen von familiärer Gewalt an die Hand zu geben.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Pläne voran, um den Schutz von Opfern zu stärken. Der Vorschlag sieht vor, dass Gerichte jeden Einzelfall prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und das Risiko weiterer Gewalttaten berücksichtigen. Falls die Sicherheit des Opfers gefährdet ist, könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote für den gewalttätigen Elternteil verhängen.

Ein pauschales Umgangsverbot ist jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Gerichte entscheiden, ob ein Verbot notwendig ist, um Schaden abzuwenden. In weniger schweren Fällen könnten stattdessen begleitete Besuche erlaubt werden.

Die Reform reagiert auf die Erkenntnis, dass Kinder selbst dann schwer unter familiärer Gewalt leiden, wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind. Durch die erweiterte Entscheidungsbefugnis der Gerichte hofft die Bundesregierung, Risiken zu verringern und gefährdete Familien besser zu schützen.

Sollte der Entwurf verabschiedet werden, würde dies eine Kehrtwende in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Richter hätten dann mehr Möglichkeiten, den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einzuschränken oder zu überwachen. Bevor die Reform in Kraft treten kann, bedarf sie jedoch noch der Zustimmung des Parlaments.

Quelle