17 June 2026, 19:21

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni Pflicht für Online-Verträge

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni Pflicht für Online-Verträge

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Ziel der Neuerung ist es, digitale Kündigungen so einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Firmen müssen sicherstellen, dass der Button genauso leicht auffindbar ist wie der ursprüngliche Vertragsprozess. Zudem muss er für Nutzer klar sichtbar und beschriftet sein.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Nach Betätigung erhalten Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail. Der neue Button ändert nichts an der bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt.

In anderen EU-Ländern gilt die Button-Pflicht erst, nachdem die Richtlinie in nationales Recht überführt wurde. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Die Regelung ist in Deutschland bereits aktiv, hängt in anderen EU-Staaten jedoch von der nationalen Umsetzung ab. Unternehmen müssen die Vorgabe einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher zu vermeiden. Die Änderung betrifft nur Verträge, die der Gerichtsbarkeit von Mitgliedstaaten unterliegen, in denen die Richtlinie in Kraft ist.

Quelle