Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni Pflicht für Online-Verträge
Noah FrankeNeue EU-Regel: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni Pflicht für Online-Verträge
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Ziel der Neuerung ist es, digitale Kündigungen so einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Firmen müssen sicherstellen, dass der Button genauso leicht auffindbar ist wie der ursprüngliche Vertragsprozess. Zudem muss er für Nutzer klar sichtbar und beschriftet sein.
Nach Betätigung erhalten Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail. Der neue Button ändert nichts an der bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt.
In anderen EU-Ländern gilt die Button-Pflicht erst, nachdem die Richtlinie in nationales Recht überführt wurde. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Die Regelung ist in Deutschland bereits aktiv, hängt in anderen EU-Staaten jedoch von der nationalen Umsetzung ab. Unternehmen müssen die Vorgabe einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher zu vermeiden. Die Änderung betrifft nur Verträge, die der Gerichtsbarkeit von Mitgliedstaaten unterliegen, in denen die Richtlinie in Kraft ist.






