Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Noah FrankeLörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrgebietssatzung
Der Stadtrat von Lörrach wird am 28. April 2026 über eine überarbeitete Verordnung abstimmen, die die Vorschriften für Prostitution verschärft und klarere rechtliche Rahmenbedingungen schafft. Die neuen Regelungen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet.
Mit der aktualisierten Satzung wird Straßenstrich stadtweit verboten. Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen strengeren Standortauflagen: Sie dürfen künftig nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten ansässig sein. Gleichzeitig werden in 20 Gewerbezonen solche Einrichtungen vollständig untersagt.
Prostitutionsdienstleistungen in Wohnungen – bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen – bleiben größtenteils erlaubt, könnten aber neuen Einschränkungen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen jedoch nicht unter die Verordnung. Die Regelungen treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht werden.
Aktuell liegen laut Behörden keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vor. Ziel der Maßnahmen sei es, sensible Bereiche zu schützen und gleichzeitig ein strukturiertes rechtliches Gerüst zu bieten.
Die überarbeitete Satzung beschränkt Bordelle auf zwei spezifische Gewerbegebiete und verbietet den Straßenstrich in der gesamten Stadt. Bestehende Angebote in Wohnungen dürfen vorerst weiterbetrieben werden, könnten aber zusätzliche Auflagen erhalten. Die Änderungen spiegeln den Versuch wider, Regulierung und den Schutz öffentlicher Räume in Einklang zu bringen.






