21 April 2026, 00:15

Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen drastischer Förderkürzungen

Schwarz-weißes Notenblatt für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel im rechten unteren Eck, der 'Di-Arezzo Co UK' lautet.

Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen drastischer Förderkürzungen

Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA eingeleitet, um gegen deren geplante Reformen der Fördermittel vorzugehen. Er wirft der Gesellschaft vor, die Änderungen würden die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden. Mittlerweile wurde eine offizielle Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.

Ruzicka argumentiert, dass die von der GEMA vorgeschlagene Reform gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoße. Er bezeichnet den Plan als einen "vernichtenden Schlag gegen die ernste Musik" und warnt davor, dass er die Existenzgrundlage von Komponisten zerstören könnte. Seiner Ansicht nach sind die Kürzungen irreversibel und entbehren jeder sachlichen Begründung.

Der Streit eskaliert vor einer entscheidenden Abstimmung über den Entwurf "Die neue Kulturförderung", die für den 6. und 7. Mai 2026 angesetzt ist. Ruzicka betont, die Reform würde nicht nur die Einkommen drastisch reduzieren, sondern auch die demokratische Teilhabe im Kulturbereich schwächen. Mit seiner Klage will er die Umsetzung der Pläne verhindern, bevor sie in Kraft treten.

Das Bundeskartellamt wird nun Ruzickas Beschwerde prüfen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten die Reformvorhaben der GEMA verzögert oder sogar gestoppt werden. Das Ergebnis könnte zudem Einfluss auf die für nächstes Jahr geplante Abstimmung über die Kulturförderung haben.

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