30 May 2026, 20:07

Hammerbande-Anführerin Lina E. überraschend vorzeitig aus Haft entlassen

Frühzeitig entlassene deutsche Linksextremistin Lina E.

Hammerbande-Anführerin Lina E. überraschend vorzeitig aus Haft entlassen

Lina E., die Anführerin der linksextremistischen Gruppe Hammerbande, ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Die Entscheidung fällt nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln ihrer fünfjährigen und dreimonatigen Haftstrafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) begründete den Schritt mit ihrem vorbildlichen Verhalten in Haft und ihrer glaubhaften Abkehr von Gewalt.

Der Fall hat die Debatte über politischen Extremismus in Deutschland neu entfacht. Kritiker werfen dem Urteil vor, es zeige eine ungleiche Behandlung von linker und rechter Gewalt auf.

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Lina E. war 2022 wegen der Gründung und Führung der Hammerbande verurteilt worden, einer militanten Gruppe, die zwischen 2018 und 2020 in Ostdeutschland mutmaßliche Neonazis und Rechtsextremisten ins Visier nahm. Das Oberlandesgericht Dresden sprach sie in mehreren Fällen schuldig, darunter gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich acht Jahre Haft gefordert, doch das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren und drei Monaten.

Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da mit Ausschreitungen gerechnet wurde. Nach dem Urteil kam es in mehreren Städten zu Protesten, die in Auseinandersetzungen mit der Polizei und Sachbeschädigungen mündeten. Die Gruppe war im Untergrund aktiv, nutzte falsche Identitäten, Perücken, Wegwerfhandys und gestohlene Ausrüstung, um unerkannt Anschläge zu planen.

Nun hat der BGH Lina E.s vorzeitige Entlassung bewilligt und dabei ihr gutes Führungszeugnis in Haft sowie eine positive Prognose für ihr künftiges Verhalten angeführt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie sich glaubhaft von Gewalt distanziert habe und eine geringe Rückfallgefahr bestehe.

Lina E. verlässt die Haft, nachdem sie den Großteil ihrer Strafe – einschließlich der Untersuchungshaft – verbüßt hat. Die Entscheidung stützt sich auf gutachterliche Einschätzungen zu ihrer Resozialisierung und der Ablehnung extremistischer Aktivitäten. Der Fall lenkt weiterhin die Aufmerksamkeit darauf, wie das deutsche Justizsystem mit politisch motivierter Gewalt aus unterschiedlichen ideologischen Lagern umgeht.

Quelle