Großrazzia im Schwarzwald: 17 Gastronomiebetriebe wegen Schwarzarbeit durchsucht

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Zwei Frauen mit Gepäckstücken vor einem Kaffee-Shop an einem Ort, der wie ein Flughafen aussieht.Admin User

Großrazzia im Schwarzwald: 17 Gastronomiebetriebe wegen Schwarzarbeit durchsucht

Großrazzia gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie

Am Freitagabend, dem 19. September 2025, fand eine groß angelegte Kontrollaktion gegen nicht angemeldete Beschäftigung im Gastgewerbe statt. Polizei und Zollbeamte durchsuchten 17 Gastronomiebetriebe in fünf Landkreisen im Süden Deutschlands. An den Überprüfungen waren Dutzende Einsatzkräfte beteiligt, die vor allem die Einhaltung von Arbeits- und Steuerrecht im Fokus hatten.

Die Polizeipräsidium Schwarzwald-Baar-Kreis leitete die Aktion, unterstützt von rund 40 Beamten aus den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil, Waldshut und Schwarzwald-Baar. Hinzu kamen 52 Mitarbeiter des Hauptzollamts Singen und Waldshut sowie acht Beschäftigte der Steuerfahndung.

Im Rahmen der Kontrollen wurden zwei Geschäfts- oder Wohnräume durchsucht und Beweismaterial sichergestellt. Insgesamt wurden in den 17 Betrieben 72 Beschäftigte überprüft. Dabei deckten die Behörden Verstöße auf, darunter mangelhafte Aufzeichnungspflichten, Meldevergehen sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach § 404 des Sozialgesetzbuchs. Der Zoll spielt eine zentrale Rolle beim Schutz der Sozialsysteme und staatlicher Einnahmen. Durch die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen tragen solche Kontrollen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten. Nach der Aktion werden die Behörden die gesammelten Daten auswerten, Geschäftsunterlagen prüfen und die Ergebnisse mit den Trägern der Sozialversicherung sowie anderen Stellen abgleichen.

Die Gastronomiebranche steht weiterhin unter besonderer Beobachtung, da sie anfällig für Schwarzarbeit ist. Die Freitagaktion unterstrich die anhaltenden Bemühungen, strenge Melde- und Identifikationspflichten durchzusetzen. Weitere Ermittlungen werden folgen, sobald die Behörden die bei den Kontrollen gesicherten Beweise ausgewertet haben.