08 June 2026, 22:07

Gericht stoppt Linke wegen unbewiesener Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Politiker

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linke wegen unbewiesener Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Politiker

Ein deutsches Gericht hat in einem Rechtsstreit gegen die Linke entschieden, in dem es um Vorwürfe ging, zwei AfD-Politiker hätten die Parkinson-Erkrankung eines Abgeordneten verspottet. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte der Partei, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der behauptet wurde, AfD-Mitglieder hätten während einer Parlamentssitzung Dirk Bruhns Symptome nachgeahmt.

Die Entscheidung folgt auf einen juristischen Streit über Äußerungen, die im April 2025 getroffen wurden, als Bruhn zwei AfD-Abgeordnete des beleidigenden Verhaltens während seiner Rede bezichtigte.

Der Fall begann im April 2025, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn vor dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sprach. Später warf er dem stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und dem parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein vor, während der Sitzung seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linke veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde, woraufhin 13 AfD-Abgeordnete Klage einreichten.

Ein Gericht erster Instanz hatte zuvor eine teilweise einstweilige Verfügung erlassen und lediglich die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ untersagt, den Rest der Vorwürfe jedoch nicht. Das Oberlandesgericht urteilte nun jedoch, dass die Linke ihre Behauptungen nicht beweisen konnte. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und kamen zu dem Schluss, dass sich die strittigen Aussagen weder als wahr noch als falsch verifizieren ließen.

Das Gericht räumte ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte jedoch, dass persönliche Angriffe die individuellen Rechte verletzten. Es stellte fest, dass die Pressemitteilung der Linken unrechtmäßig in die persönliche Würde der AfD-Abgeordneten eingegriffen habe.

Nach dem Urteil bezeichnete Schult die Entscheidung als Bestätigung seiner Unschuld und warf der Linken vor, leichtsinnige Anschuldigungen erhoben zu haben. Stein pflichtete ihm bei und warf der Partei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um ihren Ruf zu schädigen.

Die einstweilige Verfügung hindert die Linke daran, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil bestätigt, dass den ursprünglichen Vorwürfen ausreichende Beweise fehlten. Beide Seiten haben sich inzwischen geäußert, wobei die AfD-Abgeordneten die Vorwürfe weiterhin zurückweisen.

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