Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Miriam WolfGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen, die sie während der viel beachteten #MeToo-Debatte getroffen hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, die Anfang 2025 zu Gelbhaars politischem Sturz führten.
Der Konflikt nahm seinen Anfang, als Schedlich dem Rundfunksender RBB eine eidesstattliche Versicherung vorlegte, der über #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtet hatte. Viele dieser Behauptungen stellten sich später als unbelegt heraus, woraufhin der RBB eine offizielle Entschuldigung veröffentlichte. Gelbhaar wies die Anschuldigungen stets als falsch und rufschädigend zurück.
Infolge der Affäre verlor Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied zu Beginn desselben Jahres aus dem Parlament aus. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied nun zugunsten Schedlichs und gestattet ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar ohne rechtliche Konsequenzen zu wiederholen.
Das Urteil markiert das Ende eines langwierigen Rechtsstreits, der mit den Auswirkungen der #MeToo-Bewegung auf die deutsche Politik verbunden ist. Gelbhaars Rückzug aus dem Parlament folgte auf die Folgen der Vorwürfe, während Schedlichs Sieg ihr Recht unterstreicht, ihre Behauptungen öffentlich zu äußern. Der Fall führte zudem dazu, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender seine frühere Berichterstattung korrigierte.






