Freiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Zahlkarten für Geflüchtete
Die Landesregierung hat den Antrag Freiburgs abgelehnt, sich von der Einführung eines neuen Prepaid-Zahlkartensystems für Geflüchtete auszunehmen. Die Stadt hatte eine Befreiung nach dem Kommunalabweichungsgesetz beantragt und argumentiert, das System führe zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und schränke die finanzielle Selbstbestimmung der Geflüchteten ein.
Die Freiburger SPD hat die Entscheidung scharf kritisiert. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion, nannte sie „unverständlich“ und verwies auf zusätzliche Kosten und Bürokratie ohne erkennbaren Nutzen. Viviane Sigg, SPD-Landtagsabgeordnete, monierte, das Gesetz raume den Kommunen kaum Spielraum ein, um solche Ablehnungen anzufechten. Zudem sei die zugesagte Unterstützung für die lokalen Behörden irreführend dargestellt worden.
Die Stadt hält das Zahlkartensystem für überflüssige Bürokratie, die Geflüchtete in ihrer finanziellen Eigenverantwortung einschränke. Die Freiburger SPD bezeichnete die Entscheidung als „Papiertiger“ und warf der grün-schwarzen Landesregierung vor, ihr Versprechen zur Entlastung der Kommunen von Bürokratie gebrochen zu haben.
Der Gemeinderat prüft nun rechtliche Schritte gegen den Bescheid. Allerdings hat die städtische Rechtsabteilung auf die geringen Erfolgsaussichten hingewiesen. Mit der Ablehnung bleibt Freiburg an die landesweite Pflicht zur Einführung der Zahlkarte gebunden. Die Kommunalpolitiker müssen nun entscheiden, ob sie trotz der schlechten Erfolgsaussichten klagen wollen. Der Streit verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Stadt und Land in der Geflüchtetenpolitik.






