16 March 2026, 20:08

Erbschaft kostet Stuttgarterin den Anspruch auf Bürgergeld – Gericht bestätigt Ablehnung

Ein altes Buch mit floralem Design auf dem Cover, betitelt mit "Die Betrugereierten der Bank fürs" vor schwarzem Hintergrund.

Erbschaft kostet Stuttgarterin den Anspruch auf Bürgergeld – Gericht bestätigt Ablehnung

Eine Frau aus Stuttgart hat ihren Rechtsstreit um den Bezug von Bürgergeld verloren, nachdem sie ein großes Vermögen geerbt hatte. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass ihr beträchtliches Vermögen sie von staatlichen Sozialleistungen ausschließt. Der Fall unterstreicht die strengen Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Unterstützung in Deutschland.

Die selbstständige Fitnesslehrerin hatte bei ihrem örtlichen Jobcenter Bürgergeld beantragt. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt, da sie über erhebliche Vermögenswerte verfügte – darunter zwei Immobilien im Wert von 627.000 Euro und 340.000 Euro. Zudem besaß sie eine Eigentumswohnung, ein Investmentportfolio von über 90.000 Euro sowie weitere Wertgegenstände wie Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto.

Die Frau klagte gegen die Entscheidung und argumentierte, sie habe dennoch Anspruch auf Leistungen. Das Sozialgericht wies die Klage jedoch ab und bestätigte, dass Personen mit verfügbarem Vermögen kein Bürgergeld erhalten können. Das Urteil präzisierte, dass bei Vermögenswerten, die innerhalb der Bewilligungsfrist veräußert werden können, allenfalls ein Darlehen – nicht jedoch eine direkte Förderung – gewährt werden dürfe.

Die Entscheidung des Gerichts bekräftigt die geltenden Sozialregeln: Wer über verwertbares Vermögen verfügt, muss dieses zunächst einsetzen, bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Das geerbte Vermögen der Frau – einschließlich hochwertiger Immobilien und Kapitalanlagen – machte sie damit unberechtigt für den Bezug von Bürgergeld. Der Fall schafft zwar keine neue Rechtsprechung, bestätigt aber die konsequente Anwendung der Anspruchskriterien.

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