14 January 2026, 19:21

Deutsche Bahn beschlagnahmt 24 Kilogramm südkoreanische Kosmetik wegen Compliance-Verstößen

Ein Guerlain-Kosmetikgeschäft mit einer Vielzahl von Produkten auf der Innenseite, einer Person vor einem Verkaufstresen, einem Fernseher, Texttafeln, Lichtern und einer Statue einer Person an der Wand.

Deutsche Bahn beschlagnahmt 24 Kilogramm südkoreanische Kosmetik wegen Compliance-Verstößen

24 Kilogramm Kosmetik aus Südkorea von deutscher Bahn beschlagnahmt

Im Dezember 2025 konfiszierte die deutsche Bahn eine Sendung mit 24 Kilogramm Kosmetikartikeln aus Südkorea. Die Ware, die ein namentlich nicht genannter Unternehmer aus Radolfzell bestellt hatte, erfüllte nicht die geltenden Einfuhrvorschriften. Die Behörden griffen ein, nachdem sie mehrere Verstöße gegen die Compliance-Regeln festgestellt hatten.

Das Paket traf im Zollamt Singen-Bahnhof mit Unstimmigkeiten in der Deklaration ein, was eine Kontrolle auslöste. Dabei stellten die Beamten fest, dass für die Kosmetikprodukte die erforderlichen Unterlagen fehlten. Nach deutschem Recht müssen importierte Schönheitsartikel vor dem Marktzugang detaillierte Konformitätsnachweise vorlegen.

Zu den Hauptmängeln zählten Verpackungen und Beipackzettel, die ausschließlich in asiatischen Schriften bedruckt waren. Informationen zu den Inhaltsstoffen lagen nicht in einer für deutsche Verbraucher verständlichen Sprache vor. Wegen dieser Verstöße verweigerte die zuständige Aufsichtsbehörde die Einfuhr der Ware. Die Zollbeamten beschlagnahmten und vernichteten die gesamte Sendung. Deutsche Behörden setzen strenge Regeln für Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel durch, um Verbraucher vor unsicheren oder unzureichend gekennzeichneten Produkten zu schützen.

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Der Vorfall unterstreicht, wie entscheidend die Einhaltung von Vorschriften für Importe nach Deutschland ist. Ohne korrekte Dokumentation und Kennzeichnung drohen Sendungen die Zurückweisung und Vernichtung. Aufgrund der Regelverstöße ging die Bestellung des Unternehmers verloren.