06 March 2026, 16:08

Bulgarischer Unternehmer nutzt Scheinfirma aus und betrügt 21 Bauarbeiter um Löhne und Sozialabgaben

Ein Plakat mit zwei Personen vor einer Bergkulisse und dem Text "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Bulgarischer Unternehmer nutzt Scheinfirma aus und betrügt 21 Bauarbeiter um Löhne und Sozialabgaben

Ein 72-jähriger Bulgare ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Arbeiter ausgebeutet und Sozialabgaben hinterzogen hat. Im Mittelpunkt des Falls standen 21 bulgarische Bauarbeiter, denen angemessene Löhne und Arbeitnehmerrechte vorenthalten wurden. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann, nachdem ein Schein-Gesellschaftsmodell aufgedeckt worden war, das darauf abzielte, Steuern und Sozialbeiträge zu umgehen.

2016 hatten Behörden eine Baustelle im Süden Freiburgs kontrolliert und dabei 21 bulgarische Arbeiter unter verdächtigen Umständen vorgefunden. Die Männer waren offiziell als wechselnde Gesellschafter eines 2015 gegründeten Unternehmens eingetragen, obwohl sie keinerlei tatsächlichen Einfluss auf ihre Arbeit hatten. Ihre Unterkunft wurde vom Arbeitgeber gestellt, und sie führten zugewiesene Aufgaben aus – klare Anzeichen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses statt einer Partnerschaft.

Die Arbeiter sagten später aus, sie hätten die Verträge, die sie unterschrieben hatten, wegen Sprachbarrieren nicht verstanden. Ihnen war ihr angeblicher Gesellschafterstatus nicht bekannt, und sie erhielten nie ihren vollen Lohn. Die Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen fast 350.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten hatte, indem es die Arbeiter nicht ordnungsgemäß anmeldete.

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Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob Anklage wegen mehrfacher Lohnvorenthaltung und Untreue. Die gerichtliche Verhandlung in Deutschland verzögerte sich jedoch bis 2025, da der Verurteilte bereits eine dreijährige Haftstrafe in Bulgarien verbüßte. Das Amtsgericht Freiburg verhängte schließlich eine einjährige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren.

Obwohl bundesweite Statistiken zu solchen Verstößen lückenhaft sind, ermitteln deutsche Behörden regelmäßig in ähnlichen Fällen. Die Bundesagentur für Arbeit und Zollbehörden verzeichnen jährlich Hundertfälle von illegaler Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug durch ausländische Arbeitgeber.

Die Bewährungsstrafe folgt auf eine langjährige Untersuchung eines Systems, das Arbeiter um Löhne und soziale Absicherung brachte. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung von Arbeitsgesetzen – insbesondere, wenn ausländische Unternehmen rechtliche Schlupflöcher ausnutzen. Die Behörden bleiben wachsam und gehen weiterhin gegen vergleichbare Verstöße in ganz Deutschland vor.

Quelle