31 May 2026, 02:06

BREBAU GmbH zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Datenverarbeitung sensibler Mieterdaten

Eine Strafe von fast zwei Millionen Euro gegen BREBAU verhängt

BREBAU GmbH zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Datenverarbeitung sensibler Mieterdaten

BREBAU GmbH mit 1,9 Millionen Euro Strafe wegen illegaler Verarbeitung sensibler Personendaten belegt

Die BREBAU GmbH wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Millionen Euro verurteilt, weil sie rechtswidrig besonders schützenswerte Personendaten verarbeitet hat. Das Unternehmen hatte Informationen von über 9.500 potenziellen Mietern ohne gültige Rechtsgrundlage gesammelt und gespeichert. Die Behörden stellten schwere Verstöße gegen die DSGVO-Bestimmungen zu Transparenz und Datenschutz fest.

Eine Untersuchung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) ergab, dass die BREBAU GmbH hochsensible Angaben erhoben hatte. Dazu zählten Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten – allesamt als „besondere Kategorien“ nach der DSGVO eingestuft. In mehr als der Hälfte der 9.500 verarbeiteten Datensätze waren solche Informationen enthalten.

Zudem reagierte das Unternehmen nicht ordnungsgemäß, wenn Betroffene Einsicht in ihre persönlichen Daten beantragten. Diese Behinderung verstieß gegen die DSGVO-Transparenzpflichten. Trotz der Verstöße kooperierte die BREBAU GmbH während des Aufsichtsverfahrens vollumfänglich und trug so dazu bei, weitere Schäden zu begrenzen.

Dr. Imke Sommer, die Landesbeauftragte für Datenschutz, betonte, dass die DSGVO die Erhebung sensibler Daten in fast allen Fällen strikt einschränkt. Das Gesetz diene als Schutz vor Diskriminierung, indem es den Missbrauch von Informationen verhindere, die von vornherein nie hätten erhoben werden dürfen. Die Strafe wurde nach Artikel 83 der DSGVO verhängt und spiegelt die Schwere der Verstöße wider.

Die Geldbuße von 1,9 Millionen Euro unterstreicht die Konsequenzen rechtswidriger Datenverarbeitung. Der Fall BREBAU GmbH mahnt Unternehmen, die DSGVO-Vorgaben zu Transparenz und Einwilligung einzuhalten. Zugleich stärkt das Urteil den Schutz vor dem Missbrauch sensibler Personendaten.

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