Brandenburger Abgeordnete verzichten auf Gehaltserhöhung für 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundvergütung auszusetzen. Mit dem Schritt sollen Kosten gespart werden – er folgt Forderungen der Opposition nach strengeren Kontrollen bei den Bezügen.
Die automatische Anpassung der Diäten, die derzeit auf 3,5 Prozent gedeckelt ist, bleibt damit unverändert. Der überwiegende Teil der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten, ein kleinerer Anteil an der Veränderung der Verbraucherpreise.
Die Oppositionsfraktionen hatten schärfere Maßnahmen gefordert. Die AfD schlug vor, die Anpassungen nur noch alle zwei Jahre und ausschließlich an der Lohnentwicklung auszurichten. Die BSW-Fraktion forderte hingegen einen vollständigen Stopp sowohl der lohn- als auch der inflationsgebundenen Bestandteile des Grundgehalts.
In den vergangenen Jahren waren die Diäten der Abgeordneten nicht jährlich gestiegen – 2021 und 2022 gab es aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Erhöhungen. Aktuell setzt sich ihre monatliche Vergütung zusammen aus 8.911,89 Euro für den lohngebundenen Anteil, 1.217,22 Euro für den inflationsabhängigen Teil, 270 Euro Wahlkreiszulage sowie 10.399,11 Euro für die Altersvorsorgebeiträge. Wahlkreiszulage und Altersvorsorge bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Durch den Verzicht auf die geplante Erhöhung sollen im Haushalt des Landtages rund 700.000 Euro eingespart werden. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge der Abgeordneten bleiben unverändert, und die bestehende Obergrenze für die automatische Anpassung der Diäten gilt weiter.
