10 June 2026, 00:33

Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Ministerpräsident Thüringens, ist mit seinem juristischen Vorstoß gescheitert, eine Gehaltsobergrenze für Abgeordnete der Linken zu blockieren. Die ehrenamtlichen Richter der Partei wiesen seinen Antrag als unzulässig zurück – noch bevor der Antrag überhaupt zur Abstimmung gelangt war.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein Vorschlag, die Bezüge von Politikern auf das Gehalt eines durchschnittlichen Arbeitnehmers zu begrenzen – ein Vorhaben, das Ramelow als verfassungswidrig bezeichnet.

Der Bundesvorstand der Linken hatte einen Antrag eingebracht, wonach die Diäten für Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament auf das Einkommen eines Durchschnittsverdieners gedeckelt werden sollen. Die Abstimmung über den Vorschlag ist für den anstehenden Parteitag vorgesehen.

Ramelow versuchte, den Antrag zu stoppen, bevor er überhaupt diskutiert werden konnte. Er reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedsgerichtskommission der Partei ein, um die Abstimmung vorläufig zu verhindern. Die Richter wiesen seinen Antrag zurück mit der Begründung, es bestehe kein berechtigtes Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag noch nicht beschlossen worden sei.

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Unhbeeindruckt legte Ramelow gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts Berufung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über den Fall und betonte, dass das Schiedsgericht Ramelows ursprünglichen Antrag von vornherein für unzulässig gehalten habe.

Der ehemalige Thüringer Regierungschef beharrt darauf, dass der Vorstoß des Parteivorstands gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoße. Bisher hat sich die interne Rechtsprechung der Partei jedoch gegen ihn gestellt, sodass die Abstimmung über die Gehaltsdeckelung wie geplant auf dem Parteitag stattfinden wird.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts ebnet der Linken den Weg, über die Gehaltsbegrenzung abzustimmen. Ramelows Berufung ist zwar noch anhängig, doch der Antrag wird den Parteitag wie vorgesehen erreichen. Sollte er angenommen werden, müssten Abgeordnete künftig deutlich reduzierte Bezüge in Höhe eines Durchschnittsverdienstes akzeptieren.

Quelle