BGH entscheidet über bröckelnde Balkone: Wer trägt die Verantwortung bei akuter Gefahr?
Bröckelnde Balkone: Eigentümerstreit von der Ostsee bis zum Bundesgerichtshof - BGH entscheidet über bröckelnde Balkone: Wer trägt die Verantwortung bei akuter Gefahr?
Ein erbitterter Rechtsstreit um bröckelnde Balkone hat nun Deutschlands höchstes Zivilgericht erreicht. Der Bundesgerichtshof hat eine Revision in einem Fall zugelassen, der angesichts des gefährlichen Zustands der Balkone als "wirklich verzweifelt" beschrieben wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer die Befugnis hat, dringende Sanierungsmaßnahmen zu genehmigen – die Eigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer.
Der Konflikt begann, als Renovierungspläne bei einer Versammlung im Jahr 2022 keine Mehrheit fanden und die Balkone seitdem in desolatem Zustand verbleiben. Ein Urteil, das für den 24. April erwartet wird, könnte Präzedenzcharakter für unzählige ähnliche Fälle im ganzen Land haben.
Der Streit dreht sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem die Teilungserklärung die Instandhaltung der Balkone den einzelnen Eigentümern zuweist. Laut den rechtlichen Unterlagen ist jeder Wohnungseigentümer "verpflichtet, seinen Balkon auf eigene Kosten zu unterhalten und zu reparieren". Als die Eigentümergemeinschaft jedoch ein Gutachten in Auftrag gab, das drei Sanierungsoptionen vorlegte, fand keine davon bei der Versammlung 2022 ausreichend Unterstützung – das Projekt kam zum Stillstand.
Ein Eigentümer zog vor Gericht und argumentierte, die Gemeinschaft müsse die Befugnis haben, die Reparaturen durchzusetzen. Die unteren Instanzen wiesen die Klage ab und urteilten, die Gemeinschaft könne nicht durch Mehrheitsbeschluss über die Rechte einzelner Eigentümer hinwegsetzen. Der Anwalt des Klägers entgegnete, die Gemeinschaft dürfe ihre Fürsorgepflicht nicht "vollständig abstreifen" – besonders dann nicht, wenn ein einstürzendes Balkongeländer die Bewohner gefährde.
Während der Verhandlung bezeichnete die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner den Fall als "äußerst bedeutsam" und verwies auf die möglichen Auswirkungen für Eigentümergemeinschaften bundesweit. Brückner warf zudem eine entscheidende Frage auf: Wer haftet, wenn jemand durch einen maroden Balkon zu Schaden kommt? Das Gericht muss nun klären, ob solche Vereinbarungen zulässig sind und, falls ja, wie weit sie reichen dürfen.
Frühere Urteile des Bundesgerichtshofs, etwa aus den Jahren 2012 und 2018, haben festgelegt, dass einzelne Eigentümer für die Balkonkonstruktionen verantwortlich sind, während die Gemeinschaft für übergeordnete Belange wie die Regenwasserableitung zuständig ist. Dieser Fall jedoch prüft, ob akute Sicherheitsrisiken diese Aufteilung außer Kraft setzen sollten.
Der Bundesgerichtshof wird sein Urteil am 24. April verkünden. Die Entscheidung wird klären, ob Eigentümergemeinschaften Sanierungen auch gegen den Willen einzelner Eigentümer durchsetzen können. Unabhängig vom Ausgang wird das Urteil direkte Auswirkungen darauf haben, wie ähnliche Konflikte in deutschen Mehrfamilienhäusern künftig gelöst werden.
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