Berliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Miriam WolfBerliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Ein Berliner Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er einen anderen Fahrgast in der U-Bahn mit homophoben Beleidigungen beschimpft hatte. Der Vorfall begann, als Michael W. abfällige Bemerkungen über das Äußere von Tibor P. machte, die sich zu Bedrohungen und schließlich zu einer tätlichen Attacke steigerten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlichen Hassverbrechen in Deutschland.
Die Auseinandersetzung ereignete sich spät in der Nacht, als Tibor P. von einem Schwulenclub auf dem Heimweg war. Er bemerkte, wie Michael W. ihn in der U-Bahn anstarrte, bevor dieser fragte, ob er die Schuhe seiner Freundin trage. Die Äußerungen arteten schnell in feindselige Beschimpfungen aus – Michael W. bezeichnete Tibor P. als "Schande" für dessen Familie.
Ein Zeuge griff ein und wies Michael W. an, "den Mund zu halten", nachdem die Hetze weiterging. Die Situation spitzte sich zu, als Michael W. angeblich handgreiflich wurde. Die Polizei erhob später Anklage wegen Beleidigung und Bedrohung.
Während des Prozesses betonte die Richterin, dass sich die Beleidigungen eindeutig gegen die sexuelle Orientierung von Tibor P. richteten. Michael W. entschuldigte sich vor Gericht, und Tibor P. nahm seine Entschuldigung an. Das Gericht verhängte die Strafe in Form von 150 Tagessätzen.
Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung ein: Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.048 queerenfeindliche Straftaten registriert.
Michael W. muss nun 1.200 Euro für sein Verhalten zahlen – das Gericht erkannte dabei den homophoben Charakter des Angriffs an. Die Verurteilung erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Sorgen über steigende Hasskriminalität gegen LGBTQ+-Personen im Land. Tibor P. hat den Vorfall nach der Annahme der Entschuldigung vor Gericht mittlerweile hinter sich gelassen.






