Beamtenbund wirft Regierung verfassungswidrige Gehaltsreform vor
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat scharfe Kritik an den geplanten Gehaltsreformen der Bundesregierung für Bundesbedienstete geübt. Zwar begrüßt der Verband einige Änderungen, doch Teile des Entwurfes bezeichnet er als verfassungswidrig und ungerecht. Im Mittelpunkt des Streits stehen Einkommenslücken, fiktive Partnereinkommen und unterschiedliche Gehaltserhöhungen zwischen den Besoldungsgruppen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kürzlich Pläne vorgestellt, die Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Künftig sollen neue Beamte direkt in die zweite Gehaltsstufe statt in die niedrigste eingruppiert werden. Die Reform sieht zudem vor, bestehende Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf Spitzenbeamte der B-Besoldung auszuweiten. Allerdings fallen die Gehaltserhöhungen für diese Gruppe im Vergleich zu den A-Besoldungsempfängern geringer aus.
Ein zentraler Kritikpunkt des DBB betrifft die Abschaffung des sogenannten „Alleinverdiener-Prinzips“. Nach den neuen Regeln wird bei der Gehaltsberechnung pauschal ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt – unabhängig von der tatsächlichen Lebenssituation. Beamtenvertreter halten diese Annahme für ungerecht, da sie auf Faktoren beruhe, die der Einzelne nicht beeinflussen könne.
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Gehaltsdifferenz von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4. Der DBB hält dies für verfassungsrechtlich unzureichend, da die Verfassung klare Abstufungen zwischen den Gehaltsstufen verlange. Die Gewerkschaft fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Lücken und berufen sich dabei auf das Leistungsprinzip sowie die Differenzierungsregel als rechtliche Maßstäbe. Auf Nachfrage lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den B-Besoldungs-Bedenken ab.
Die Einwände des DBB zeigen die Spannungen zwischen den Reformzielen der Regierung und den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Besoldung. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Spitzenbeamten geringere Gehaltserhöhungen und Einkommensunterstellungen, auf die sie keinen Einfluss haben. Die Schweigsamkeit des Ministeriums zur B-Besoldung deutet darauf hin, dass die Debatte noch nicht abgeschlossen ist.






