Baden-Württemberg reformiert Grundsteuer: Wer zahlt 2025 mehr, wer weniger?
Ella HofmannBaden-Württemberg reformiert Grundsteuer: Wer zahlt 2025 mehr, wer weniger?
Baden-Württemberg reformiert Grundsteuersystem nach Urteil von 2018
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die alte Berechnungsmethode für ungerecht erklärte, hat Baden-Württemberg sein Grundsteuersystem grundlegend überarbeitet. Die Reform ermöglicht es den Kommunen, eigene Hebesätze festzulegen – in Mannheim gelten seit diesem Jahr neue Berechnungsgrundlagen. Hausbesitzer erhalten aktuell aktualisierte Steuerbescheide.
Den Anstoß für die Änderungen gab ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2018, der das bisherige System als veraltet einstuft hatte. Statt wie bisher den Gebäudewert einzubeziehen, basiert die neue Steuer nun ausschließlich auf den Bodenrichtwerten, multipliziert mit der Grundstücksfläche.
Mannheim hat die Festlegung der lokalen Sätze selbst in die Hand genommen und rund 96.000 Haushalten überarbeitete Steuerbescheide zugestellt. Eine eigens eingerichtete Hotline verzeichnete etwa 2.000 Anrufe von Bürgern, die Aufklärung suchten. Das Finanzteam der Stadt steuerte die Umsetzung der Reform sowie die öffentliche Kommunikation.
Durch die Umstellung zahlen 2025 rund 55 Prozent der Steuerzahler weniger, während 45 Prozent mit höheren Abgaben rechnen müssen. Trotz der Anpassungen blieb die Stadt bei der aufkommensneutralen Gestaltung: Die Einnahmen belaufen sich auf 73,9 Millionen Euro – genauso viel wie im Vorjahr. Die Grundsteuer bleibt eine zentrale Finanzierungsquelle für lokale Leistungen wie Schulen und Infrastruktur.
Die Reform hat die Berechnung der Grundsteuer in ganz Baden-Württemberg verändert. Da die Kommunen nun eigene Sätze festlegen, variieren die Belastungen je nach Wohnort. Mannheims System sichert stabile Einnahmen und passt sich gleichzeitig an den neuen rechtlichen Rahmen an.
