Baden-Württemberg kämpft gegen neue Zertifizierungspflicht bei Nagetierbekämpfung
Ella HofmannBaden-Württemberg kämpft gegen neue Zertifizierungspflicht bei Nagetierbekämpfung
Baden-Württemberg wehrt sich gegen neue Zertifizierungsregeln für Nagetierbekämpfung in der Landwirtschaft
Ab dem 28. Juli 2027 gelten verschärfte Vorschriften, die eine verpflichtende Schulung für den Umgang mit bestimmten Rodentiziden vorschreiben. Agrarminister Peter Hauk kritisiert, dass die zusätzlichen Auflagen unnötige Kosten für Landwirte und Lebensmittelproduzenten verursachen würden.
Die anstehenden Änderungen sind Teil der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Ab Mitte 2027 benötigen Fachkräfte, die Antikoagulanzien der zweiten Generation einsetzen, eine zusätzliche Zertifizierung. Diese Wirkstoffe werden seit Langem zur Bekämpfung von Nagetieren in der Lagerhaltung und im Pflanzenschutz genutzt.
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, übt scharfe Kritik an den neuen Vorgaben. Er fordert, dass Mitarbeiter mit bestehenden Qualifikationen in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion von der Pflicht ausgenommen werden sollten. Nach Ansicht Hauks belasten die zusätzlichen Zertifizierungen Betriebe, die bereits unter strengen Standards arbeiten, unzumutbar.
Der Minister hat das Bundesumweltministerium aufgefordert, gemeinsam mit anderen Ressorts eine praxisnähere Lösung zu erarbeiten. Bisher gibt es jedoch keine dokumentierten Gespräche oder konkreten Schritte zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesregierung, um die geplanten Regeln zu überprüfen.
Im Kern geht es um die Abwägung zwischen wirksamem Schädlingsmanagement und regulatorischen Anforderungen. Ohne Anpassungen drohen landwirtschaftlichen Betrieben ab Mitte 2027 höhere Kosten und ein größerer bürokratischer Aufwand. Ob es zu Entlastungen kommt, hängt davon ab, ob die Bundesbehörden die Zertifizierungspflichten vor dem Stichtag lockern.
