Alte Tweets führen Autor vor Gericht: Freispruch nach Beleidigungen gegen Politiker
Miriam WolfAlte Tweets führen Autor vor Gericht: Freispruch nach Beleidigungen gegen Politiker
Ein deutscher Autor musste sich wegen Beleidigung zweier Politiker in alten Tweets rechtlich verantworten. Betroffen waren der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor und die AfD-Politikerin Anna Leisten, gegen die der Autor wegen Verstößen gegen das öffentliche Interesse angezeigt wurde. Während ein Verfahren eingestellt wurde, endete das andere mit einem Strafbefehl über 90 Tagessätze.
Die Probleme begannen, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Anfangs blieb der Beitrag unbeachtet. Jahre später stießen Staatsanwälte bei einer routinemäßigen Überprüfung des Autors auf die Äußerung. Sie argumentierten, die Bemerkung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“ und leiteten ein Verfahren nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ein.
Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse und erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Wäre dieser innerhalb von zwei Wochen nicht angefochten worden, wäre die Verurteilung rechtskräftig geworden. Der Autor legte jedoch Widerspruch ein – und das Verfahren endete schließlich mit einem Freispruch.
In einem zweiten Fall hatte der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten in einem weiteren Tweet als „Nazi“ bezeichnet. Hier wurden die Vorwürfe fallen gelassen. Trotz des persönlichen Erfolgs warnte der Autor, dass solche Verfahren abschreckend wirken und Bürger davon abhalten könnten, sich frei zu äußern.
Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt – viele Angeklagte kommen so nie vor einen Richter. Der Fall zeigt, wie schnell alte Social-Media-Posts juristische Konsequenzen nach sich ziehen können.
Obwohl der Autor in beiden Fällen einer Verurteilung entging, offenbart der Prozess die Risiken digitaler Meinungsäußerung. Strafbefehle bleiben ein gängiges Mittel, um Bagatelldelikte ohne Gerichtsverfahren zu ahnden. Die Entwicklung wirft Fragen auf, wie sich Prominente und Privatpersonen im digitalen Zeitalter zwischen Beleidigungstatbeständen und freier Rede bewegen können.






