16 March 2026, 12:15

AfD-Politiker Frohnmaier löst Streit über angebliche Sozialleistungs-Missbräuche ukrainischer Geflüchteter aus

Ein weißer Zettel mit der Aufschrift "Ukraine steht für Freiheit, steht mit Ukraine" liegt vor einer gelben Fahne auf dem Boden. Rechts daneben befindet sich eine Plastikabdeckung mit verschiedenen Gegenständen.

AfD-Politiker Frohnmaier löst Streit über angebliche Sozialleistungs-Missbräuche ukrainischer Geflüchteter aus

Eine aktuelle Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hat eine Kontroverse über Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete in Deutschland ausgelöst. Frohnmaier behauptete, Ukrainer mit Schutzstatus könnten bis zu sechs Monate ins Ausland reisen und dabei weiterhin Bürgergeld beziehen – eine Darstellung, die den offiziellen Regelungen widerspricht. Die Debatte entzündet sich zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung plant, die Anspruchsvoraussetzungen für Neuankömmlinge aus der Ukraine zu verschärfen.

In einem Social-Media-Beitrag deutete Frohnmaier an, ukrainische Geflüchtete könnten deutsche Sozialleistungen selbst bei längerem Aufenthalt im Ausland weiter erhalten. Dies löste in den Kommentaren massive Kritik aus; viele warfen ihm vor, Falschinformationen zu verbreiten. Tatsächlich werden Bürgergeld-Zahlungen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits nach drei Wochen im Ausland eingestellt.

Die geltenden Bestimmungen erlauben Ukrainern mit vorübergehendem Schutzstatus zwar, einmal jährlich für bis zu drei Wochen in ihr Heimatland zu reisen. Bei Genehmigung durch das Jobcenter können die Leistungen in dieser kurzen Abwesenheitsphase weiterlaufen. Behauptungen über eine sechmonatige Karenzzeit entbehren jedoch jeder Grundlage.

Unterdessen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete weiter einschränken wird. Ab dem 1. April 2025 erhalten neu ankommende Ukrainer kein Bürgergeld mehr, sondern fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz – eine Regelung, die bis zum 1. Juli 2026 vollständig umgesetzt werden soll. Unklar bleibt, wann der Entwurf offiziell in den Bundestag eingebracht wurde.

Die neuen Vorschriften bedeuten, dass ukrainische Geflüchtete, die nach April 2025 einreisen, deutlich geringere Unterstützung erhalten als die aktuellen Leistungsbezieher. Wer bereits in Deutschland lebt, darf zwar nach wie vor kurzfristig verreisen, ohne die Ansprüche zu verlieren – allerdings nur mit vorheriger Genehmigung. Mit der Reform will die Regierung die Sozialpolitik angesichts anhaltender Flüchtlingsbewegungen anpassen.

Quelle